Häufige Fragen / FAQ

Liebe Patienten unseres Institutes,

Sie stellen sich Fragen, z. B. was vor oder nach der Operation zu beachten sei oder welche Formulare für welche Untersuchung nötig sind und haben noch viel mehr auf dem Herzen? Unsere Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Sie und beantworten jede Ihrer Anliegen am liebsten persönlich.

Viele Ihrer Gedanken kommen bereits vor Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis auf und einige Patienten haben ähnliche Überlegungen. Daher möchten wir informativ und themenübergreifend einige der angenommenen Fragen hier für Sie zum nachlesen beantworten.

  • Behandelt das Institut für Augenheilkunde Halle Patienten aller Kassen?
    Ja, das Institut für Augenheilkunde Halle ist keine Privatpraxis. Alle Patienten werden gleich und zuvorkommend behandelt.
     
  • Kann ich das Institut für Augenheilkunde als meine "Hausaugenarzt"-Praxis wählen? Kann ich auch als "normaler" Patient kommen?
    Sollten Sie noch keinen “Hausaugenarzt” haben, werden wir uns selbstverständlich gerne um Sie kümmern und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.
    Natürlich können Sie uns nicht nur mit operativen Fragestellungen aufsuchen, sondern auch mit ganz “normalen” Augenproblemen.
     
  • Brauche ich eine Überweisung von meinem Hausarzt?
    Wenn Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt haben, freuen wir uns darüber. Grundsätzlich ist eine Überweisung aber nicht zwingend notwendig.
  • Kann ich nach dem Weitstellen der Augen Auto fahren? Gibt es "Gegentropfen"?
    Durch das Weitstellen der Pupille ist das Auge vermehrt blendempfindlich und das Sehen im Nahbereich kann verschwommen sein. Wir empfehlen daher - auch aus versicherungsrechtlichen Gründen - bis zum Abklingen der Wirkung der Tropfen nicht selbstständig am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Wirkung der Augentropfen ist in der Regel nach wenigen Stunden abgeklungen, kann aber in einigen Fällen auch etwas länger anhalten.
    Eine Sonnenbrille kann helfen, die Blendempfindlichkeit zu lindern.

    Grundsätzlich gibt es auch Augentropfen, durch die eine Engstellung der Pupille erreicht wird (Pilocarpin). Wir empfehlen aber nicht, diese Augentropfen routinemäßig als “Gegentropfen” anzuwenden, da auch nach diesen Tropfen Beschwerden und Nebenwirkungen auftreten können.
     
  • Kann ich einen Transportschein bekommen bzw. einen Fahrtkostenzuschuss der Krankenkasse?
    Die Entscheidung ob und in welchem Umfang die Kosten für den Transport übernommen werden, liegt einzig und allein bei Ihrer Krankenkasse. Transportkosten für Termine in der Sprechstunde werden von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen gewährt, bei operativen Eingriffen häufiger. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an Ihre Krankenkasse. Sollte eine Kostenübernahme möglich sein, füllen wir gerne mit Ihnen die entsprechenden Formulare aus.
     
  • Wie oft am Tag sollte ich "künstliche Tränen" (Tränenersatzmittel) tropfen?
    Tränenersatzmittel sind rezeptfrei in der Apotheke erhältlich und können so oft getropft werden, wie es für Sie angenehm ist und immer dann, wenn Sie Trockenheits- oder Fremdkörpergefühl verspüren. Bei häufiger Anwendung sind konservierungsmittelfreie Präparate zu empfehlen, da sie die Augenoberfläche am wenigsten belasten.
     
  • Habe ich ein Recht auf Originalpräparate oder sind Generika genauso gut?
    In der Regel wird bei sogenannten Generika der gleiche Wirkstoff verwendet wie bei den Originalpräparaten und die Wirkung ist vergleichbar. Ihr Apotheker ist verpflichtet, das kostengünstigste Präparat auszuwählen, um die Medikamentenkosten zu begrenzen. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie ein Medikament nicht vertragen, stellen Sie sich bitte kurzfristig wieder bei uns vor.
  • Erhalte ich als GKV-Patient nach einem refraktiven Eingriff eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung?
    Nein, nach einem refraktiven oder auch einem kosmetischen Eingriff darf kein Krankenschein zu Lasten der GKV erfolgen.
     
  • Gibt es eine generelle Kostenübernahme durch die Krankenkassen?
    Es kommt auf das Krankheitsbild und die geplante Behandlung an.
    Medizinisch notwendige OP sind größtenteils im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten oder als Einzelfallentscheidung beantragbar. Kosmetische bzw. refraktive Eingriffe sind nicht im Leistungskatalog, da diese als nicht medizinisch erforderlich eingestuft wurden.
    Wir sprechen mit Ihnen vor der entscheidenden Untersuchung, welche zu Kosten führt, die eine zusätzliche Beantragung erfordern oder eine zuzahlungspflichtige Behandlung nach sich zieht. Sie erhalten auch vor einer notwendigen Behandlung einen Kostenvoranschlag. Auch die möglichen und von uns für Ihr individuelles Erkrankungsbild empfohlenen IGeL-Leistungen werden Ihnen vor dem Behandlungsschritt offeriert.
     
  • Muss ich Wechselsachen am OP-Tag mitbringen?
    Sie brauchen keine Wechselsachen am OP Tag mitzubringen. Sie bekommen von uns die OP-Kleidung gestellt. Ihre persönlichen Dinge können Sie in einem Spint wegschließen.
     
  • Darf ich meine Augen vor der OP schminken? Wann kann ich mich nach der OP wieder schminken?
    Schminken Sie sich bitte nicht vor der OP und verwenden Sie bitte auch keine Hautcreme im Augenbereich.
    Nach Katarakt-Operation sollten Sie mindestens 14 Tage warten bis Sie wieder die Augenlider schminken.
     
  • Sind Augentropfen nach der OP auch für den nächtlichen Gebrauch vorgesehen?
    Nein, diese verwenden Sie nur tagsüber bis zum Schlafen gehen. Eine Aufteilung je nach „Wach-sein“-Zeitraum wird Ihnen via Applikations-Zettel mitgegeben.
     
  • Wieviel Zeit sollte ich am OP Tag früher da sein?
    Sie sollten mindestens 30 Minuten vor dem geplanten Eingriff bei uns in der Praxis sein.
     
  • Kann ich einen Transportschein bekommen?
    Bei operativen Eingriffen kann in der Regel ein Transportschein ausgefüllt werden. Wir selber können allerdings keine Garantie dafür übernehmen, dass die Kosten von der Krankenkasse tatsächlich übernommen werden. Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und die Frage der Transportkostenübernahme zu klären.
  • Ich habe gehört, dass ich mich nach der Grauen Star Operation nicht bücken darf. Stimmt das?
    Das wichtigste ist, dass Sie sich nach der Operation das Auge nicht verletzen oder stoßen. Durch Bücken verschiebt sich das Implantat im Auge im Normalfall nicht. Dennoch ist für die Tage nach der Katarakt-Operation eine gewisse körperliche Schonung empfehlenswert. Nach der Operation sollten nur die Augentropfen mit dem Auge in Berührung kommen. Um eine Infektion mit Keimen zu vermeiden, sollten Sie keinen Schmutz ins Auge bekommen. Da das Leitungswasser häufig nicht keimfrei ist, sollte das Auge für 3 Wochen nicht mit Wasser gewaschen werden.
  • Können meine Augen kaputt gehen, wenn meine Brille falsche Werte hat?
    Wenn die Brillenwerte nicht optimal sind, schadet das Ihren Augen nicht. Trotzdem ist eine möglichst exakte Anpassung der Brillengläser anzustreben, damit Sie die bestmögliche Sehschärfe erreichen.
     
  • Ich will meine Brille nicht zu häufig tragen, damit meine Augen sich nicht an die Brille gewöhnen ... Macht das Sinn?
    In der Regel macht das keinen Sinn. Lediglich bei der beginnenden Altersweitsichtigkeit machten wir die Erfahrung, dass das Tragen von einer entsprechenden Lesebrille den Prozess der Altersweitsichtigkeit am Anfang verstärkt.
  • Die Augentropfen für den Grünen Star brennen nach dem Eintropfen und meine Augen sind etwas gerötet. Ist das eine Nebenwirkung?
    Diese Beschwerden treten bei den allermeisten Augentropfen für den Grünen Star auf und bedeuteten nicht zwangsläufig, dass Sie die Augentropfen nicht vertragen. Mitunter ist die Ursache für Brennen und Rötung der Augen aber auch eine Konserverierungsmittelunverträglichkeit. In diesen Fällen kann Ihnen gegebenenfalls mit konservierungsmittelfreien Präparaten geholfen werden.