Sehtests stellen Ihre Augen auf die Probe. Die Sehstärke verändert sich schleichend und daher könnten viele Menschen besser sehen als sie es tun - wenn sie es wüssten. Diese Tests dienen unter anderem der Prüfung Ihrer Sehschärfe oder auch der Farberkennung.
Für jedes dieser Gutachten gibt es Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Bei der Erstellung im Rahmen der ärztlichen Untersuchung stehen die grundlegenden Sehfunktionen im Vordergrund. Folgendes wird getestet:
Sehhilfen, wie eine Brille oder Kontaktlinsen, sollten unbedingt zur Untersuchung mitgebracht werden. Werden die Kriterien nur mit Hilfe dieser Sehhilfen erreicht, muss dies auf den Gutachten vermerkt werden.
Die Kosten für die Erstellung dieser Gutachten müssen von jedem Patienten privat bezahlt werden. Die Abrechnung über die Krankenversicherungskarte ist nicht möglich. Je nach Art des erwünschten Gutachtens und dem damit verbundenen Untersuchungsaufwand erhalten Sie von uns vor Beginn der Untersuchungen einen entsprechenden Kostenvoranschlag.
Führerschein-Sehtest / Führerscheingutachten
Ein optimales Sehvermögen ist Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr - bei Tag und Nacht. Um zur Führerscheinprüfung der Klassen A, B und BE zugelassen zu werden, muss jeder Bewerber einen Sehtest vorlegen, welcher die Sehschärfe dokumentiert. Dieser Sehtest gilt als bestanden, wenn die ermittelte Sehschärfe beider Augen mit oder ohne Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen) mindestens 0,7 beträgt (Visuswert). Besteht der Bewerber diesen Sehtest nicht oder will er den Führerschein für die Klassen C, D, CE, DE bzw. den Taxiführerschein erlangen, ist immer eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Seit dem 01.01.2000 unterliegen in Europa die Führerscheinklassen einem Standard (Europäischer Führerschein), welcher die Befristung neuer sowie bestehender LKW-Führerscheine vorschreibt. Ab dem 50. Lebensjahr müssen Führer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast ihren Führerschein alle 5 Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.
Für diese Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung (Hausarzt) sowie ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich. Das Führerscheingutachten bescheinigt die Funktion des Gesichtsfeldes, des räumlichen Sehens, der zentralen Sehschärfe sowie des Farbsehens. Darüber hinaus werden die Augen auf sogenannte verdeckte Schielstellungen und organische Veränderungen untersucht.
Eine gute Sehkraft sorgt für einen reibungslosen Straßenverkehrsablauf und bedeutet damit für Sie und alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Plus an Sicherheit.